Die Fahrradverordnungder Verkehrsbehörde besagt Folgendes:
Kapitel 2: § 3 Ein Fahrrad darf nicht für mehr als drei Personen ausgelegt sein. Allerdings kann es zusätzlich Platz für bis zu vier Kinder im Alter von höchstens 7 Jahren bieten, siehe § 25.
Kapitel 8: § 25. Auf einem Fahrrad dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als es für vorgesehen ist. Kinder, die nicht älter als 7 Jahre sind, dürfen nur dann auf dem Fahrrad mitgenommen werden, wenn ein spezieller Sitzplatz für sie eingerichtet ist.
Abs. 2. Spezielle Sitzplätze für Kinder müssen an das Gewicht und die Größe des Kindes angepasst sein und es muss eine Abschirmung gegen die Radspeichen vorhanden sein.
Abs. 3. Kinder, die auf einem Fahrrad mitgenommen werden, müssen ordnungsgemäß angeschnallt sein.
Abs. 4. Der Transport von Kindern darf den Fahrer des Fahrrads nicht daran hindern, die volle Kontrolle über das Fahrrad zu behalten oder die erforderlichen Handzeichen zu geben.
Abs. 5. Der Fahrer des Fahrrads muss mindestens 15 Jahre alt sein, wenn Kinder auf dem Fahrrad befördert werden.
Das heißt, wenn die Kinder unter acht Jahre alt sind, erlaubt das Gesetz sechs Kinder auf einem Lastenfahrrad – sofern dieses dafür ausgelegt ist! Es muss also für jedes Kind ein spezieller Platz vorhanden sein, und die Kinder müssen angeschnallt sein.
Auf einem Christiania-Fahrrad können Sie beispielsweise unsere Kinderbank oder unseren Kindersitz mit dazugehörigen Gurten für die Kinder verwenden oder einen Autositz oder eine Babyschale für Kleinkinder fest montieren.
Der Fahrer des Christiania-Fahrrads hat das Kind/die Kinder sicher vor sich auf der Ladefläche, sodass man sie jederzeit im Blick behalten kann, und die solide Kastenkonstruktion bietet den Kindern guten Schutz.