Inder Fahrradverordnungder Verkehrsbehörde heißt es:
Kapitel 2: § 3. Ein Fahrrad darf nicht für mehr als drei Personen ausgelegt sein. Es kann jedoch zusätzlich Platz für bis zu vier Kinder im Alter von höchstens 7 Jahren bieten, vgl. § 25.
Kapitel 8: § 25. Auf einem Fahrrad dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als es vorgesehen ist. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur dann auf dem Fahrrad mitgenommen werden, wenn ein spezieller Sitzplatz für sie vorhanden ist.
Abs. 2. Spezielle Sitzplätze für Kinder müssen an das Gewicht und die Größe des Kindes angepasst sein, und es muss ein Schutz vor den Rädern vorhanden sein.
Abs. 3. Kinder, die auf dem Fahrrad mitgenommen werden, müssen sicher angeschnallt sein.
Abs. 4. Die Beförderung von Kindern darf den Fahrradfahrer nicht daran hindern, die volle Kontrolle über das Fahrrad zu behalten oder ordnungsgemäße Handzeichen zu geben.
Abs. 5. Der Fahrradfahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein, wenn Kinder auf dem Fahrrad befördert werden.
Das heißt, wenn die Kinder unter acht Jahre alt sind, erlaubt das Gesetz sechs Kinder auf einem Lastenfahrrad – sofern dieses dafür ausgelegt ist! Es muss also für jedes Kind ein eigener Sitz vorhanden sein, und die Kinder müssen angeschnallt sein.
Auf einem Christiania-Fahrrad kann man beispielsweise unseren Kindersitz oder die Kindersitzbank mit den dazugehörigen Gurten für die Kinder verwenden, oder man kann einen Autositz oder eine Babyschale für das Kleinkind fest montieren.
Der Fahrer des Christiania-Fahrrads hat das Kind/die Kinder sicher vor sich auf der Ladefläche, sodass man sie jederzeit im Blick behalten kann, und die solide Kastenkonstruktion bietet den Kindern guten Schutz.